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NEUES PÄDAGOGISCHES KONZEPT VON FAMILYCARE BASEL, KAPITEL 4

Das Wohl des Kindes und die Wahrung der Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention definiert. 1997 wurden sie in der Schweiz in Kraft gesetzt. Die Konvention sichert in 54 Artikeln die Rechte der Kinder auf Gleichbehandlung, Wahrung des Kindeswohls, auf Leben, Bildung und Entwicklung, auf Anhörung und Partizipation.

Die pädagogischen Werte und Haltungen von Familycare Basel bieten Kindern Struktur und Orientierung. Sie sichern die physischen und psychischen Grundbedürfnisse und gewährleisten körperliche Unversehrtheit und sicheres Aufwachsen. Die Betreuungspersonen schaffen durch Kontinuität, Sicherheit und Halt für die Kinder. Der Verhaltenskodex verpflichtet die Mitarbeitenden, die Kinder allzeit zu schützen und ihr Wohlergehen ins Zentrum der Begleitung und Betreuung zu stellen.

Im Juni 2021 haben sich die Betreuungspersonen der Kindertagesstätten von Familycare Basel mit der UN-Kinderrechtskonvention sowie dem Verhaltenskodex befasst und deren Wahrung gemeinsam mit den Kindern überprüft. Die Fotos geben einen kleinen Einblick, wie Kinder ihre Rechte verstehen und wie sie im Alltag gelebt werden.

Alle Kinder der Welt haben ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sich zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden.

Links zur interaktiven und downloadbaren Version des Pädagogischen Konzepts von Familycare Basel.

Wohl des Kindes 1

Wohl des Kindes 2

Wohl des Kindes 3

Wohl des Kindes 4

Wohl des Kindes 5

Wohl des Kindes 6

Wohl des Kindes 7

Wohl des Kindes 8

Wohl des Kindes 9

Wohl des Kindes 10

Wohl des Kindes 11

Wohl des Kindes 12

Wohl des Kindes 13

Wohl des Kindes 14

Wohl des Kindes 15

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Wohl des Kindes 26