FAQ Neues Tagesbetreuungsgesetz (TBG)

Liebe Eltern, Mitgliedsunternehmen und Privatmitglieder sowie Mitarbeitende

Nachfolgend haben wir ein FAQ für die wichtigsten Fragen zur Umsetzung des neuen Tagesbetreuungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt per 1. August 2024 und die Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen auf die Kitas in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammengestellt. Wir bitten Sie diese Informationen sorgfältig zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

 

Kanton Basel-Stadt

FrageAntwort
Allgemeines - Was ändert sich grundsätzlich?

Ab 1. August 2024 wird die Tagesbetreuung von Kindern für alle Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt deutlich günstiger:

  • Familien, welche die Voraussetzungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen, bezahlen unabhängig von Einkommen und Vermögen, in einer Kita maximal CHF 1'600.00 pro Monat für eine Vollzeitbetreuung. Eltern, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens oder Vermögens bisher keine Betreuungsbeiträge (Subventionen) erhielten, erhalten einen Mindestbeitrag.
  • Alle Familien, unabhängig von Einkommen und Vermögen, erhalten vom Kanton und den Gemeinden einen Beitrag, wenn sie mehrere Kinder in der Tagesbetreuung betreuen lassen.
  • Alle Familien mit Anspruch auf Betreuungsbeiträge erhalten höhere Betreuungsbeiträge, d.h. sie werden weniger bezahlen.
 

Welche Voraussetzungen (eine oder mehrere) müssen erfüllt werden, damit ein Anspruch auf Betreuungsbeiträge besteht?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Die Eltern sind erwerbstätig, suchen Arbeit oder machen eine Aus- oder Weiterbildung.
  • Das Kind besucht eine Kita oder eine Tagesfamilie zur Deutschförderung.
  • Eine Fachstelle (zum Beispiel das Zentrum für Frühförderung ZFF) hat den Besuch einer Kita beantragt.
  • Eine Familie erhält Sozialhilfe.
 

Welche gesetzliche Rahmenbedingungen müssen (kumulativ) erfüllt werden, damit ein Anspruch auf Betreuungsbeiträge besteht?

Folgende gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden:

  • Das Kind muss eine "Kita mit Betreuungsbeiträgen" besuchen. Alle Kitas von Familycare Basel im Kanton Basel-Stadt inklusive der firmeneigenen Kita Familycare Pierrot der F. Hoffmann-La Roche AG sind ab 1. August 2024 als Kitas mit Betreuungsbeiträgen bewilligt.
  • Eintritte sind zum 1. oder 15. eines Monats möglich. Die Eingewöhnung findet mit dem effektiven Eintritt gleichzeitig statt.
  • Das Kind muss die Kita mit einem Belegungspensum von mindestens 40% besuchen (z.B. vier halbe Tage oder zwei ganze Tage in der Woche). Ab Kindergartenalter beträgt die Mindestbelegung 30%.
  • Die Höhe des Belegungspensums, für die die Eltern Betreuungsbeiträge erhalten, hängt vom Arbeitspensum beider Elternteile ab. Als Grundsatz gilt: Pensum 1 + Pensum 2 – 100%. Beispiel: Die Eltern arbeiten 60% und 80%. Die Familie erhält Betreuungsbeiträge für eine Belegung in Höhe von 40%.
 

Welche Verbesserungen gibt es durch das neue Gesetz für die Mitarbeitenden in den Kitas?

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Jahr 2023 eine signifikante Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden in den Kitas beschlossen:

  • Abschaffung der Praktikumsstellen und Ersatz dieser Stellen durch ausgebildetes Personal
  • Erhöhung des Anteils von pädagogisch ausgebildetem Personal auf zwei Drittel
  • Anpassung der Löhne der Kita-Mitarbeitenden an die kantonalen Lohnklassen des Betreuungspersonals der Tagesstrukturen der Volksschulen
 
Welche Auswirkungen hat die neue s.g. "Modellkostenrechnung" des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt auf die Rahmenbedingungen für die Trägerschaften von Kitas?

Die neue Modellkostenrechnung des Kantons Basel-Stadt sieht neben den Veränderungen im Personalbereich folgende Rahmenbedingungen für die Kita-Betreuung vor:

  • Öffnungszeiten von täglich 12 Stunden, davon zwei Stunden pro Tag als Randöffnungszeiten
  • Betriebsferien von jährlich vier Wochen (20 Tage)
  • Modellkosten für eine Vollzeitbetreuung von 100% von monatlich CHF 2'943 mit einer Preisspanne von CHF 2'634 bis CHF 3'034
  • Säuglingszuschlag / Babyfaktor bei einer Vollzeitbetreuung von 100% von monatlich CHF 950
 

 

Was müssen Sie als Eltern nun selbst unternehmen - Szenarien für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt - Betreuung über das Kontingent / Tarif "Erziehungsdepartement Basel-Stadt (ED)"

SzenarioFolgeHandlung
1) Ihr Kind besucht eine Kita und Sie erhalten Betreuungsbeiträge.Sie erhalten vom ED automatisch eine Verfügung mit den neuen Beiträgen.Keine Handlung notwendig.
2) Ihr Kind besucht eine Kita mit einer Mindestbelegung von 40% (bzw. 30%) und Sie erhalten bisher keine Betreuungsbeiträge.Sie erhalten neu Betreuungsbeiträge, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies ist unabhängig Ihres Einkommens oder Vermögens.Sie müssen ein neues Beitragsgesuch beim ED einreichen.
3) Ihr Kind besucht eine Kita und Sie erhalten nur den Säuglingszuschlag.Ihre Verfügung endet per 31.07.2024.Sie müssen ein neues Beitragsgesuch beim ED einreichen.
4) Ihr Kind wird per 01.08.2024 oder später in eine Kita eintreten.Sie erhalten Betreuungsbeiträge, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies ist unabhängig Ihres Einkommens oder Vermögens.Sie müssen ein Beitragsgesuch beim ED einreichen.
5) Ihr Kind besucht eine Kita und das Betreuungspensum ist tiefer als die Mindestbelegung von 40% (bzw. 30% bei Kindergarten).

Sie haben keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge.

Hinweis: Es gilt ein Besitzstand seitens Familycare Basel. Bei einer Änderung der aktuellen Belegung (Pensum und/ oder Tage) erfolgt die Erhöhung auf die Mindestbelegung zwingend.
Bei Interesse an einer Erhöhung auf die Mindestbelegung von 40% (bzw. 30% bei Kindergarten) kontaktieren Sie die Kita-Leitung.
6) Ihr Kind besucht eine Kita und Sie erfüllen die Voraussetzungen für Betreuungsbeiträge nicht (z.B. ein Elternteil ist nicht erwerbstätig).Sie haben keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge und müssen die Vollkosten laut Elternbeitragsmodell Familycare Basel selbst tragen.Keine Handlung notwendig.
7) Ihr Kind besucht eine Kita und die gebuchte Belegung übersteigt Ihren Anspruch laut ED.Die Differenz zwischen der verfügten Belegung und der gebuchten Belegung müssen Sie zu Vollkosten laut Elternbeitragsmodell Familycare Basel selbst tragen.Keine Handlung notwendig.

 

Was müssen Sie als Eltern nun selbst unternehmen - Szenarien für Familien mit einer Betreuung über das Kontingent / Tarif "Unternehmensmitgliedschaft"

SzenarioFolgeHandlung
1) Ihr Kind besucht eine Kita dank einer Unternehmensmitgliedschaft im Kanton Basel-Stadt und Ihr Wohnsitz ist im Kanton Basel-Stadt.Sie erhalten neu Betreuungsbeiträge, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies ist unabhängig Ihres Einkommens oder Vermögens.Das Administrationsteam der Geschäftsstelle Familycare Basel wird Sie direkt kontaktieren, um Sie beim notwendigen Prozess zu unterstützen.
2) Ihr Kind besucht eine Kita dank einer Unternehmensmitgliedschaft im Kanton Basel-Stadt und Ihr Wohnsitz ist ausserhalb des Kantons Basel-Stadt.Sie haben keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge und müssen die Vollkosten laut Elternbeitragsmodell Familycare Basel selbst tragen.Keine Handlung notwendig.

 

Was müssen Sie als Eltern nun selbst unternehmen - Szenarien für die Kita Familycare Pierrot - Reservierte Plätze ausschliesslich für Mitarbeitende der F. Hoffmann-La Roche AG

SzenarioFolgeHandlung
1) Ihr Kind besucht die Kita Familycare Pierrot und Ihr Wohnsitz ist im Kanton Basel-Stadt.Sie erhalten neu Betreuungsbeiträge, wenn Sie die Voraussetzungen für Betreuungsbeiträge erfüllen. Dies ist unabhängig Ihres Einkommens oder Vermögens.Das Administrationsteam der Geschäftsstelle Familycare Basel wird Sie direkt kontaktieren, um Sie beim notwendigen Prozess zu unterstützen.
2) Ihr Kind besucht die Kita Familycare Pierrot und Ihr Wohnsitz ist ausserhalb des Kantons Basel-Stadt oder Sie haben aufgrund anderer Faktoren keinen Anspruch auf Betreuungsbeiträge.Ab 01.08.2024 gelten die neuen Tarife und Reglemente für Mitarbeitende der F. Hoffmann-La Roche AG.Das Administrationsteam der Geschäftsstelle Familycare Basel wird Sie direkt kontaktieren, um Sie beim notwendigen Prozess zu unterstützen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.jfs.bs.ch/fuer-familien/tagesbetreuung.html.


 

Wichtig: Es liegt im Interesse des Kantons Basel-Stadt und von Familycare Basel, dass alle bestehenden Betreuungsverträge und geplante Mutationen möglichst zeitnah und deutlich vor der grossen Umstellung per August 2024 bearbeitet werden können. Wir bitten Sie als Eltern daher ausdrücklich um Ihre Unterstützung und speditive Einreichung der Unterlagen, sofern Sie ein neues Beitragsgesuch stellen, eine Mutation durchführen oder Ihr aktuelles Kontingent wechseln.

 


Kanton Basel-Landschaft

FrageAntwort
Wie ist die Situation im Kanton Basel-Landschaft?Wie im Kanton Basel-Stadt hat die SP auch im Kanton Basel-Landschaft eine sogenannte Kita-Initiative lanciert. Der Prozess ist jedoch noch nicht so weit fortgeschritten. Nach Rückmeldungen der Politik ist eine Änderung auf kantonaler Ebene frühestens im Jahr 2026 zu erwarten.
Was ändert sich für die Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Kinder in einer Kita im Kanton Basel-Stadt betreut werden?Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft und Betreuung des Kindes in einer Kita im Kanton Basel-Stadt ab dem 1. August 2024 die Kosten vollumfänglich selbst tragen.

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Familycare Basel
Sternengasse 19
4051 Basel
Telefon: +41 61 261 45 61
E-Mail: administration(at)familycare.ch